Vorlage von Beschlüssen des Betriebsrates beim Arbeitgeber

In seiner Entscheidung vom 08. Februar 2022 zum Az. 1 AZR 233/ 21 weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass der Betriebsrat bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Nebenpflicht habe, dem Arbeitgeber auf dessen zeitnah geltend zu machendes Verlangen eine den Maßgaben des § 34 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechende Abschrift desjenigen Teils der Sitzungsniederschrift auszuhändigen, aus dem sich die Beschlussfassung des Gremiums ergebe.