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Leistungen für Betriebs-, Personalräte und sonstige Arbeitnehmervertretungen (z. B. Schwerbehindertenvertretungen)

Durch unsere klare und eindeutige Spezialisierung sind wir in der Lage, die Arbeitnehmervertretungen ohne Interessenkonflikte konsequent zu beraten und zu vertreten. Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Personalräten nimmt einen zentralen Stellenwert in unserem Leistungsangebot ein. Wir unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte. Als Sachverständige beraten wir sie bei sämtlichen kollektivrechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel der Gestaltung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, egal ob zu Arbeitszeit, Datenschutz, technischen Einrichtungen, Arbeitsschutz, Entgeltfragen, mobilem Arbeiten o.a. Wir übernehmen auch die Vertretung in Beschlussverfahren sowie vor und in der Einigungsstelle.

Ein langjähriger Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung und Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsübergängen (§ 613a BGB), Privatisierungen, der Sanierung in der Insolvenz, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie bei der Vereinbarung von Transfermaßnahmen nach dem SGB III (Transfergesellschaften).

Schwerbehindertenvertretungen helfen wir bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Wahlvorstände der Arbeitnehmervertretungen unterstützen wir bei der Durchführung von Wahlen.

Leistungen für Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Wir kennen die Besonderheiten des Beamtenrechts und der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, so dass wir Sie kompetent unterstützen können.

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei:

  • Eingruppierung
  • Versetzung/Abordnung/Umsetzung
  • Konkurrentenverfahren
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen
  • Altersteilzeitvereinbarungen

 

Wir vertreten Sie als Beamte in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit und als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit.

Leistungen für Geschäftsführer und Vorstände

Als Organvertreter gelten für Sie andere Regeln als für Arbeitnehmer. Wir beraten und vertreten Sie bei allen dienst- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei:

  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Abberufungen
  • Vergütungsfragen
  • Haftungsfragen
  • Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Kündigung von Dienstverhältnissen für Geschäftsführer und Vorstände

Wir vertreten Sie auch vor den Zivilgerichten, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.

Leistungen für Gewerkschaften

Gewerkschaften sind unerlässlich für eine konsequente Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wir unterstützen die Gewerkschaften bei der Durchsetzung der Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder aus Tarifverträgen.

Wir vertreten diese bei den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht bei der Durchsetzung ihres Streikrechts, der Abwehr von Gegenmaßnahmen und Schadensersatzansprüchen und in Fragen der Tariffähigkeit und -zuständigkeit.

Leistungen für Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte

Arbeitgeber ergreifen oftmals Maßnahmen, die eine für den Arbeitnehmer negative Veränderung des Vertragsverhältnisses zur Folge haben können. Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Ob z.B. vor Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, bei Vertragsänderungen oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist uns, unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lage Ihre Interessen zu wahren.

  • Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Chefarztverträgen
  • Fragen zum Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Altersteilzeitvereinbarungen
  • Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
  • Vertretung gegenüber Sozialversicherungsträgern
  • Zeugnisfragen
  • Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Entgeltfragen (z.B. Eingruppierung, Boni, Zielvereinbarung, Tantiemen)

Schulungen und Weiterbildungen

Die verschiedenen Gremien wie Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie deren Wahlvorstände benötigen zur Erledigung ihrer Aufgaben gutes und aktuelles Fachwissen. Wir sind regional und bundesweit für verschiedene Bildungsträger als Referenten tätig und vermitteln diesen Gremien die für ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse.

Diese Seminare werden sowohl im offenen als auch im Inhouse-Format zu folgenden Themen angeboten:

  • Grundlagen zum allgemeinen Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
  • Wahlvorstände
  • Personalvertretungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Auffrischungskurse zur Vertiefung des Fachwissens
  • Interessenausgleich/Sozialplan, personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungsschutz
  • Spezialthemen, wie z.B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mobiles Arbeiten
  • Spezialseminare zu neuer Rechtsprechung und aktuellen arbeitsrechtlichen Themen