Vertretung und Beratung von Gewerkschaften

Gewerkschaften sind unerlässlich für eine konsequente Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Zugleich sind Gewerkschaften Träger eigener Rechte, die oftmals von Arbeitgeberseite nicht respektiert werden.

Wir beraten deutschlandweit die im Deutschen Gewerkschaftsbund vertretenen Einzelgewerkschaften in komplexen strategischen oder kollektivrechtlichen Fragen und gestalten tarifliche Regelungen. Wir vertreten Gewerkschaften, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte oder ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz geht.

Sie suchen eine Kanzlei, die sich auf die Beratung und Vertretung von Gewerkschaften spezialisiert hat? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!

Tarifrecht: Tarifvertragsgestaltung und Tarifvertragsverhandlungen für Gewerkschaften

Zentrale Aufgabe von Gewerkschaften ist der Abschluss von Tarifverträgen. Sie ermöglichen Gewerkschaften, für Arbeitnehmer auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren und für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Transparenz, bessere Planbarkeit betrieblicher Abläufe und so für die Reduzierung von Konflikten zu sorgen.

Als Arbeitnehmer-Anwälte mit Fokus auf der Vertretung von Gewerkschaften gehört es zu unseren wichtigsten Aufgaben, Gewerkschaften bei dieser Arbeit zu unterstützen.

Wir beraten zu allen Fragen der Gestaltung von Tarifverträgen.

Nicht zuletzt vertreten wir Gewerkschaften in Schlichtungensverfahren oder bei streitigen Auseinandersetzungen, z. B. in

  • Schlichtungsverfahren zwischen Gewerkschaften über Zuständigkeiten / Wechsel der Zuständigkeiten,
  • innergewerkschaftlichen Schiedsgericht-Streitigkeiten über Tarifzuständigkeiten oder
  • verbandsinternen Schiedsgerichtsverfahren des DGB nach DGB-Satzung.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die notwendige Erfahrung hat, um Sie in Tarifverhandlungen zu unterstützen? Wir sind gerne Ihre Ansprechpartner – kontaktieren Sie uns!

Schutz der Tarifautonomie der Gewerkschaften

Die Koalitionsfreiheit ist DAS Grundrecht der Gewerkschaften.

Nicht selten werden Gewerkschaften bzw. Gewerkschaftssekretäre allerdings in ihrer Arbeit arbeitgeberseitig behindert und Betätigungsrechte wie z. B.

  • Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben,
  • Mitglieder zu werben oder
  • Arbeitnehmer zu unterstützen

und damit verbunden beispielsweise das Zutrittsrecht zum Betrieb verletzt.

Die Tatsache, dass Gewerkschaftsrechte als nicht kodifiziertes „Richterrecht“ stetigem Wandel unterliegen – aktuell u. a. in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt (z. B. digitaler Zugang zum Betrieb) –, vergrößert das Problem.

Aus diesem Grund beraten wir Gewerkschaften grundlegend zu Gewerkschaftsrechten und vertreten sie bei Rechtsverletzungen, z. B. im einstweiligen Rechtsschutz um

  • gegen Behinderung von Gewerkschaftsarbeit durch Arbeitgeber vorzugehen,
  • das Zutrittsrecht zu Betrieben dem Grunde nach durchzusetzen bzw. unrechtmäßige Beschränkungen zu verhindern oder um
  • gegen Diskriminierung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit vorzugehen.
Sie wollen gegen Verletzungen der Tarifautonomie vorgehen? Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns.

Unterstützung von Gewerkschaften im Arbeitskampf(recht)

Das Streikrecht ist einer der wichtigsten Aspekte der Koalitionsfreiheit: Der Arbeitskampf ist der Hebel der Arbeitnehmer in tariflichen Auseinandersetzungen. Aber auch dieser Bereich des Gewerkschaftsrechts ist „Richterrecht“ und unterliegt damit stetigem Wandel. So kommt es nicht selten zu Streit über die Grenzen des Arbeitskampfrechts und die Frage, was Gewerkschaften dürfen, was Arbeitgeber dulden müssen, was sie entgegensetzen dürfen.

Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen, beraten wir Gewerkschaften umfassend zum Arbeitskampfrecht, unterstützen die Vorbereitung und Organisation von Arbeitskämpfen und klären vorab Schadensersatz- bzw. Haftungsrisiken bei Arbeitskampfmaßnahmen.

Gleichermaßen vertreten wir Gewerkschaften in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitskampfmaßnahmen, z. B. im Zusammenhang mit

  • der Zulässigkeit von Streiks,
  • den Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen (inkl. Aussperrungen),
  • dem Umgang mit einstweiligen Verfügungen gegen Streiks und das Hinterlegen von Schutzschriften im Schutzschriftenregister am Arbeitsgericht Frankfurt a. M. oder
  • Schadenersatzansprüchen etc. wegen unverhältnismäßiger Streikmaßnahmen (Totalblockade, Verletzung Friedenspflicht etc.).
Sie suchen einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung im Arbeitskampfrecht? Wir sind gerne Ihre Ansprechpartner – kontaktieren Sie uns!

Durchsetzen von Rechten der Gewerkschaften

Wir vertreten Gewerkschaften in streitigen Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

  • bei der Durchsetzung des Streikrechts,
  • bei Einwirkungsklagen zur Einhaltung bestehender Tarifverträge,
  • zur Durchsetzung des gewerkschaftlichen oder betriebsverfassungsrechtlichen Zugangsrechts in Betrieben,
  • bei der Abwehr von Gegenmaßnahmen und Schadensersatzansprüchen sowie
  • in Fragen der Tariffähigkeit und -zuständigkeit.

Hierbei müssen wir schnell auch im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes reagieren und die richtigen Schritte in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften einleiten, indem beispielsweise entsprechende Schutzschriften im Schutzschriftenregister am Arbeitsgericht Frankfurt a. M. eingestellt werden.    

Sie benötigen Unterstützung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Sprechen Sie uns gerne an – natürlich auch sehr kurzfristig!