Arbeitnehmer und Führungskräfte

Wir sind aus Überzeugung Arbeitnehmer-Anwälte.

Arbeitnehmer und Führungskräfte zu beraten und ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber mit dem richtigen Augenmaß durchzusetzen, ist deswegen ein ganz wesentlicher Aspekt unserer Arbeit.

Dabei beschränken wir uns nicht auf einzelne Themen oder Aspekte des Arbeitsrechts: Wir sind für Arbeitnehmer und Führungskräfte in erster Linie Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Fragen, behalten aber stets auch Aspekte angrenzender Rechtsgebiete, beispielsweise des Sozialversicherungsrechts und des Gesellschaftsrechts, verlässlich im Blick.

Sie suchen eine Kanzlei, die sich auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften fokussiert? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!

Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung: Arbeitsvertrag und Dienstvertrag

Der Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag ist wichtige Grundlage für ein Arbeits- oder Dienstverhältnis. Hier gilt es, genau hinzusehen, um eine verlässliche, angemessene rechtliche Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit zu legen.

Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, einen solchen Vertrag abzuschließen: Wir prüfen, klären zu individuellen Risiken, Vor- und Nachteilen auf und schlagen bei Bedarf konkrete Änderungen vor. Je nach Situation unterstützen wir Sie bei Vertragsverhandlungen, gerne im Hintergrund (ohne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber), oder vertreten Sie auch in Verhandlungen / in der Kommunikation mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber.

Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Verhandlung bzw. Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages/Dienstvertrages? Wir sind gerne Ihre Ansprechpartner – kontaktieren Sie uns!

Im laufenden Arbeitsverhältnis

Auch im laufenden Arbeitsverhältnis treten immer wieder arbeitsrechtliche Fragen oder Konflikte mit dem Arbeitgeber zu bestimmten arbeitsrechtlichen Themen auf, wie zum Beispiel:    

  • Vertragsänderung/Vertragsanpassung,
  • Versetzung (mit/ohne Änderungskündigung),
  • Abmahnung,
  • Vergütung (z. B. Zahlungsverzug des Arbeitgebers, Eingruppierung, Boni, Zielvereinbarung, Tantiemen),
  • Krankheit & Entgeltfortzahlung,
  • Urlaubsanspruch bzw. Urlaubsabgeltung,
  • Arbeitszeit,
  • Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld,
  • Arbeitsort & Mobile Arbeit / Homeoffice,
  • Teilzeit (Altersteilzeit, Pflegeteilzeit etc.),
  • Diskriminierung/Gleichbehandlung,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • Zwischenzeugnis.

Zu all diesen Themen beantworten wir gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie in Verhandlungen oder auch bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie benötigen Rat oder Unterstützung zu einem dieser Themen oder haben ein anderes Problem im Arbeitsverhältnis? Wir kümmern uns darum – nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf!

Am Ende eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses

Vor allem bei Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses gibt es arbeitsrechtlich Regelungs- und Handlungsbedarf. Nicht selten kommt es rund um das Ende einer Zusammenarbeit auch zu Streit zwischen den Beteiligten.

In dieser Situation unterstützen wir Sie, unabhängig davon, ob das Ende der Zusammenarbeit einvernehmlich oder im Streit vonstattengeht: Wir beraten Sie, welches Vorgehen in Ihrer Situation zielführend ist. Wir erarbeiten eine Strategie, die Ihre Ziele und Handlungsoptionen optimal umsetzt. Und selbstverständlich vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht in Verhandlungen und streitigen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang sind u. a.:

  • Beratung und Vertretung bei (fristloser) Kündigung des Arbeitsvertrages bzw. des Dienstverhältnisses,
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen inkl. Verhandlung von Abfindungen und Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Folgen (Sperrzeit, Ruhen, Arbeitslosengeld I etc.)
  • Beratung und Vertretung zum Thema Karenzentschädigung im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten,
  • Beratung und Vertretung zum Thema Arbeitszeugnis (Endzeugnis, Zwischenzeugnis, Zeugnisanspruch nach Kündigung/Aufhebungsvertrag, Zeugniskorrektur etc.),
  • Exit-Beratung/Exit-Planung für Führungskräfte, leitende Angestellte etc. (finanzielle Kompensation, Wettbewerbsverbote, Freistellung, Zeugnis etc.).
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie zielführend berät und vertritt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis endet? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf!

Konfliktlösung & Prozessführung

Grundsätzlich ist eine außergerichtliche Einigung für alle Beteiligten eines arbeitsrechtlichen Konfliktes die beste Lösung. Ist das nicht von vornherein ausgeschlossen, ist das der Weg, den wir unseren Mandanten in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber anraten.

Allerdings ist eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht immer möglich. In diesem Fall stehen wir verlässlich an der Seite unserer Mandanten: Wir vertreten Ihre Interessen natürlich auch vor den Arbeitsgerichten, wenn nötig in allen Instanzen.

Benötigen Sie Unterstützung bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen? Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns.