Betriebsräte und andere Interessenvertretungen
Als Arbeitnehmer-Anwälte beraten und vertreten wir nicht nur einzelne Arbeitnehmer.
Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit im Arbeitsrecht ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten sowie anderen betrieblichen Interessenvertretungen wie z. B. Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen oder auch Personalräten.
Wir unterstützen und beraten diese und bei Bedarf ihre Mitglieder in arbeitsrechtlichen, insbesondere betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und begleiten sie in Verhandlungen mit Arbeitgebern. Gleichermaßen sind wir Ansprechpartner, wenn es darum geht, konkrete rechtswidrige Maßnahmen (Behinderungen, Repressalien durch Arbeitgeber etc.) abzuwehren oder Rechte der Betriebsräte und anderer Interessenvertretungen nachhaltig durchzusetzen.
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Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan etc.
Die Arbeit von Betriebsräten hat vor allem große Bedeutung, wenn es darum geht, mit dem Arbeitgeber zu bestimmten Themen oder in wirtschaftlich schwierigen Situationen Lösungen zu finden, die die Interessen aller Mitarbeitenden angemessen berücksichtigen. Das betrifft u. a. Betriebsvereinbarungen und damit die interessengerechte und rechtssichere Gestaltung von Regelungen zu Arbeitszeit, Homeoffice, IT (Datenschutz, KI etc.), Vergütungssystemen oder zum betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Gleichermaßen ist die Arbeit von Betriebsräten von großer Bedeutung, wenn es im Zusammenhang mit Betriebsänderungen (Betriebsstilllegung, Umstrukturierung, Personalabbau, Outsourcing etc.) darum geht, zu einem Interessenausgleich und/oder Sozialplan zu gelangen.
Wir verfügen hier über langjährige Verhandlungserfahrungen und verbinden gerade in existenzbedrohten Unternehmen betriebsverfassungsrechtliche und insolvenzrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse.
Wir beraten zu allgemeinen rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Interessenvertretungen in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, um bestenfalls ohne Einschaltung externer Stellen zu nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Ist eine Einigung ohne Einschaltung externer Stellen nicht (mehr) möglich, vertreten wir als Verfahrensbevollmächtigte den Betriebsrat z. B. vor der Einigungsstelle oder nehmen als Beisitzer für das Betriebsratsgremium an den Sitzungen der Einigungsstelle teil, um zu tragfähigen interessengerechten Lösungen zu gelangen.
Vorgehen gegen Behinderungen und Repressalien
Nicht selten werden betriebliche Interessenvertretungen in ihrer Arbeit behindert oder einzelne Mitglieder erfahren wegen ihrer Tätigkeit persönlich Repressalien. Sei es, dass
- Mitglieder von Meetings ausgeschlossen,
- Mitglieder benachteiligt, überwacht oder eingeschüchtert oder
- rechtswidrige Kündigungen gegen sie ausgesprochen
oder betriebliche Interessenvertretungen in ihren gesetzlich garantierten Rechten wie dem
- Informationsrecht oder dem
- Mitbestimmungsrecht
verletzt bzw. ihre Beteiligungsrechte missachtet werden. Nicht selten kommt es auch dazu, dass die Arbeit der Gremien als solche torpediert und so erschwert oder rechtswidrig behindert und im Ergebnis ganz unterbunden wird.
Kommt es zu derartigen Vorfällen, beraten wir betroffene Einzelpersonen oder betriebliche Interessenvertretungen zur Rechtslage und den konkreten Handlungsmöglichkeiten.
Wir vertreten dabei zunächst in außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Gleichermaßen vertreten wir sowohl Betroffene in allen Instanzen vor Gericht, um beispielsweise Unterlassungsansprüche gegen den Arbeitgeber durchzusetzen – bei Bedarf auch im Wege der einstweiligen Verfügung –, als auch Gremien, wenn es darum geht, ein notwendiges Beschlussverfahren einzuleiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber, persönlich oder als Betriebsrat?
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Unsere Mandanten
Wir beraten und vertreten alle betrieblichen Interessenvertretungen als Organ, also u. a.
- Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat),
- Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV),
- Schwerbehindertenvertretung,
- Personalrat,
- Mitarbeitervertretung und
- Sprecherausschuss der leitenden Angestellten;
bei Bedarf aber natürlich auch deren Mitglieder.
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