Arbeitnehmer und Führungskräfte
Wir sind aus Überzeugung Arbeitnehmer-Anwälte.
Arbeitnehmer und Führungskräfte zu beraten und ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber mit dem richtigen Augenmaß durchzusetzen, ist deswegen ein ganz wesentlicher Aspekt unserer Arbeit.
Dabei beschränken wir uns nicht auf einzelne Themen oder Aspekte des Arbeitsrechts: Wir sind für Arbeitnehmer und Führungskräfte in erster Linie Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Fragen, behalten aber stets auch Aspekte angrenzender Rechtsgebiete, beispielsweise des Sozialversicherungsrechts und des Gesellschaftsrechts, verlässlich im Blick.
Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung: Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
Der Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag ist wichtige Grundlage für ein Arbeits- oder Dienstverhältnis. Hier gilt es, genau hinzusehen, um eine verlässliche, angemessene rechtliche Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit zu legen.
Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, einen solchen Vertrag abzuschließen: Wir prüfen, klären zu individuellen Risiken, Vor- und Nachteilen auf und schlagen bei Bedarf konkrete Änderungen vor. Je nach Situation unterstützen wir Sie bei Vertragsverhandlungen, gerne im Hintergrund (ohne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber), oder vertreten Sie auch in Verhandlungen / in der Kommunikation mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber.
Im laufenden Arbeitsverhältnis
Auch im laufenden Arbeitsverhältnis treten immer wieder arbeitsrechtliche Fragen oder Konflikte mit dem Arbeitgeber zu bestimmten arbeitsrechtlichen Themen auf, wie zum Beispiel:
- Vertragsänderung/Vertragsanpassung,
- Versetzung (mit/ohne Änderungskündigung),
- Abmahnung,
- Vergütung (z. B. Zahlungsverzug des Arbeitgebers, Eingruppierung, Boni, Zielvereinbarung, Tantiemen),
- Krankheit & Entgeltfortzahlung,
- Urlaubsanspruch bzw. Urlaubsabgeltung,
- Arbeitszeit,
- Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld,
- Arbeitsort & Mobile Arbeit / Homeoffice,
- Teilzeit (Altersteilzeit, Pflegeteilzeit etc.),
- Diskriminierung/Gleichbehandlung,
- betriebliche Altersversorgung,
- Zwischenzeugnis.
Zu all diesen Themen beantworten wir gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie in Verhandlungen oder auch bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.
Am Ende eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses
Vor allem bei Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses gibt es arbeitsrechtlich Regelungs- und Handlungsbedarf. Nicht selten kommt es rund um das Ende einer Zusammenarbeit auch zu Streit zwischen den Beteiligten.
In dieser Situation unterstützen wir Sie, unabhängig davon, ob das Ende der Zusammenarbeit einvernehmlich oder im Streit vonstattengeht: Wir beraten Sie, welches Vorgehen in Ihrer Situation zielführend ist. Wir erarbeiten eine Strategie, die Ihre Ziele und Handlungsoptionen optimal umsetzt. Und selbstverständlich vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht in Verhandlungen und streitigen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang sind u. a.:
- Beratung und Vertretung bei (fristloser) Kündigung des Arbeitsvertrages bzw. des Dienstverhältnisses,
- Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen inkl. Verhandlung von Abfindungen und Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Folgen (Sperrzeit, Ruhen, Arbeitslosengeld I etc.)
- Beratung und Vertretung zum Thema Karenzentschädigung im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten,
- Beratung und Vertretung zum Thema Arbeitszeugnis (Endzeugnis, Zwischenzeugnis, Zeugnisanspruch nach Kündigung/Aufhebungsvertrag, Zeugniskorrektur etc.),
- Exit-Beratung/Exit-Planung für Führungskräfte, leitende Angestellte etc. (finanzielle Kompensation, Wettbewerbsverbote, Freistellung, Zeugnis etc.).
Konfliktlösung & Prozessführung
Grundsätzlich ist eine außergerichtliche Einigung für alle Beteiligten eines arbeitsrechtlichen Konfliktes die beste Lösung. Ist das nicht von vornherein ausgeschlossen, ist das der Weg, den wir unseren Mandanten in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber anraten.
Allerdings ist eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht immer möglich. In diesem Fall stehen wir verlässlich an der Seite unserer Mandanten: Wir vertreten Ihre Interessen natürlich auch vor den Arbeitsgerichten, wenn nötig in allen Instanzen.